Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr zur vollen Arbeitszeit oft nicht sinnvoll. Zur Erleichterung der Wiedereingliederung können Arbeiter und Arbeitnehmer die Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren.

Eine längere Krankheit liegt bei der Gemeinde Wien dann vor, wenn der Krankenstand mindestens 50 Tage gedauert hat. (In der Privatwirtschaft 6 Wochen) Ihr Ansuchen müssen Sie bereits im Krankenstand an die Personalabteilung richten, da die Reduzierung der Arbeitszeit unmittelbar an den Krankenstand anschließen muss (In der Privatwirtschaft kann mit der Wiedereingliederungsteilzeit bis zu einem Monat nach dem Krankenstand begonnen werden). Der Arbeitsmediziner (nach §79 ASchG) muss die Maßnahme empfehlen.

Die Reduzierung der Arbeitszeit kann über den gewährten Zeitraum gestaffelt empfohlen und genehmigt werden.